Der normale Naturschützer lebt in einer ganz und gar verzerrten Bilderwelt. Dies bleibt auch dem ›naturschutzfachlichen‹ Laien nicht verborgen,
weil es den Naturschützern immer wieder gelingt, durch völlig absurde Maßnahmen friedliebende Bürger auf die Barrikaden zu bringen. Das hat noch
kürzlich die Untere Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Steinfurt eindrücklich bewiesen, in dem sie die Verfüllung des idyllischen Brochterbecker
Steinbruchsees mit 40.000 cbm Kalkabraum genehmigte und zudem festen Willen zeigt, die zur Entwicklung eines Amphibienbiotops verklärte Verschüttung,
unbeeindruckt von den Protesten empörter Bürger und renommierter Fachleute durchzusetzen.
Die ganze Absurdität der Maßnahme wird deutlich, wenn man bedenkt, dass laut ordnungsbehördlicher Naturschutzgebietsverordnung und
aufgestellter Verbotsschilder für den einfachen Bürger das Einbringen von Stoffen und das Betreten des aufgelassenen Steinbruches aus Gründen
des Artenschutzes faktisch verboten ist. Davon ausgenommen sind laut Änderungsgenehmigung der Unteren Landschaftsbehörde vom 07.03.2005 ab sofort mehrere
Tausend LKW-Transporte, die über Monate hinweg in den natur- und FFH-geschützten Steinbruch einrollen und Kalkabraum, der bei Erweiterung
des Dortmund-Ems-Kanals anfällt, für eine äußerst fragwürdige ›Biotopentwicklungsmaßnahme‹ abkippen dürfen.
Der verantwortliche Leiter der Naturschutzbehörde, Hermann Holtmann, verteidigte den plangenehmigten ökologischen Vandalismus wie folgt: »Durch
die Biotopentwicklungsmaßnahme wird der See für Badewütige unattraktiv« und »naturschutzfachlich wird es in jedem Fall wertvoller«.
Aufgrund des reichlichen Erfahrungsschatzes des Naturschutzes mit dem Aussperren und Vertreiben von harmlosen Erholungssuchenden aus ihren Schutzgebieten ist
davon auszugehen, dass die erste Zielsetzung realistisch ist. Bezüglich der zweiten Zielsetzung ist aber zu befürchten, dass der Steinbruch
nicht für ›Badewütige‹, sondern auch für die derzeit vorhandene Tier- und Pflanzenwelt unattraktiv wird.
Tatsache ist, dass in dem Steinbruch bereits jetzt der Uhu erfolgreich brütet und die Laubfrösche quaken und zwar ziemlich unbeeindruckt
von den paar sommerlichen ›Badewütigen‹ und der strengen Schutzgebietsausweisung durch die ULB. Ob sie dies nach der Teilverfüllung
und Umgestaltung des Sees auch noch tun, ist fraglich und wohl in erster Linie naturschutzideologisches Wunschdenken. Es liegen zwischenzeitlich eine große
Zahl von Untersuchungen vor, die zeigen, dass bei behördlich angeordneten ›Biotopentwicklungsmaßnahmen‹ regelmäßig nicht
das herauskommt was ursprünglich geplant war. Man kann sogar sagen, dass die Arten vor den mit verbissenen Eifer umgesetzten Schutzkonzeptionen
der Naturschützer regelrecht auf der Flucht sind.
Woher kommen soviel Bösartigkeit des Naturschutzes gegenüber ein paar als »Badewütige« verunglimpften Naturbadeseefreunden
und soviel Gewissheit bei Abschätzung der ökologischen Folgewirkungen seiner ›Biotopentwicklungsmaßnahmen‹? Und warum
hat der Naturschutz so wenig Skrupel, ein Stück »Landschaft« in Besitz zu nehmen und mit äußerst fragwürdigen
Konzeptionen zu verunstalten, das schon jetzt Lebensraum für seltene Arten bietet und für viele Bürger zu einem Teil ihrer
Alltagswelt und Heimat geworden ist? Um diese Fragen beantworten zu können, empfiehlt es sich, die ebenso verzerrte wie konfliktträchtige
Bilderwelt des Naturschutzes etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.
Die bis heute bedeutendste Quelle für die so charakteristischen Realitäts¬verluste und Besitzansprüche des Naturschutzes
ist die Idealisierung der vorindustriellen Kulturlandschaft. Sie symbolisiert für ihn den Inbegriff von Vielfalt, Eigenart und Schönheit
und bestimmt wie intakte, im ›ökologischen Gleichgewicht‹ befindliche Landschaft auszusehen hat. Das äußere Kennzeichen
dieser Landschaft soll eine kleinräumige Gliederung durch Landschaftselemente wie Feldgehölze, Wallhecken, Feuchtwiesen, Trockenheiden
oder Kleingewässern gewesen sein. Entstanden sei sie durch eine schonende und nachhaltige Nutzung des ›Naturhaushalts‹ durch die
vorindustriellen Landschaftsnutzer. Verschwunden sei sie bis auf einige wenige – rechtzeitig von Naturschützern unter Schutz gestellte – Relikte
durch die zunehmende Industrialisierung, Rationalisierung und Ökonomisierung der Landschaft.
Das Problem besteht nun darin, dass die idealisierte vorindustrielle Kulturlandschaft Landschaft keine reale, sondern eine zu Beginn des sich
entfaltenden Industriezeitalters nachgeträumte Landschaft ist. Die mit der Industrialisierung, d. h. die Abstrahierung und Rationalisierung der
Lebenswelten verbundenen Verluste hatten beim Bürgertum die Sehnsucht nach einer landschaftlichen Idylle geweckt. Diese Idylle wurde in die
vorindustrielle Kulturlandschaft verortet. Hier hätte der Mensch noch im Einklang mit der ganzen Landschaftsnatur gewirtschaftet und nicht
nur in ökonomisierbaren Jahreserträgen oder bis an die Besitzgrenze gedacht. Auf diese Weise wären die sowohl ästhetische als
auch ökologische Ansprüche erfüllenden vorindustriellen Landschaften von ›gestaltenden Bauernhänden‹ quasi in
unbewusster Weisheit geschaffen worden.
Tatsächlich ist die Nutzung der vorindustriellen Kulturlandschaft einem halbwegs Informierten kaum schmackhaft zu machen.
Nach heutigen ökologischen Bewirtschaftungsmaßstäben war ihre Nutzung alles andere als naturnah, schonend oder gar nachhaltig.
Kennzeichnend für die vorindustrielle Landschaftsnutzung war die mangelnde Verfügbarkeit von Düngemitteln, Viehfutter und
Brennstoffen. Aus der Not geborene Plaggenwirtschaft und wandernder düngerloser Ackerbau führten zu Bodendegradierungen. Hinzu kamen
Devastierungen der Wälder durch Überweidung mit Vieh, intensive Laub- und Streunutzung sowie Raubbau am Holzvorrat für Bau- und Brennholzzwecke.
Durch die ›nachhaltige‹ Übernutzung der Vegetation wurde die Bodennarbe der vorindustriellen Kulturlandschaften großflächig freigelegt.
In der Folge kam es in trockenen Sommern zu verheerenden Bodenverwehungen, die nicht nur Dörfer, sondern ganze Städte bedrohten. Noch im 19. Jahrhundert
bezeichnete man z. B. die vom Naturschutz zur deutschen Ideallandschaft verklärte »Lüneburger Heide« als »deutsche Sahara«.
Sie war ein Symbol für Hunger, Armut und Tod. Das Ende dieser kargen Wirtschaftslandschaft, die durch Heidebauernwirtschaft, d. h. Plaggenhieb,
Streunutzung, Schnuckenweide, Wanderackerbau und Imkerei in einem relativen Gleichgewicht gehalten wurde, kam mit den kulturtechnischen Fortschritten
der agrarischen und industriellen Revolution. Kartoffeläcker, fette Wiesen sowie Kiefern- und Fichtenforste ersetzten die erosionsanfällige
Heidelandschaft. Erst mit ihrem Schwinden wurde sie von Dichtern, Malern und später auch der Naturschutzbewegung entdeckt, idealisiert und ästhetisiert.
Der Naturschutz hat die Ästhetisierung und Idealisierung der vorindustriellen Kulturlandschaft bis heute nicht reflektiert. Es ist ihm daher nicht
bewusst, dass Raubbau und Misswirtschaft und eben nicht schonendes und nachhaltiges Wirtschaften die Voraussetzungen für eine vielfältige
Flora und Fauna geschaffen haben. Auch in der heutigen (völlig überdüngten) Kulturlandschaft wirken sich vom Naturschutz als ›massive Störungen
des Naturhaushaltes‹ abklassifizierte Eingriffe in das Landschaftsgefüge häufig positiv auf die Artenvielfalt aus.
Sie schaffen ähnlich vielfältige und extreme Lebensräume, wie sie vor allem in den Überschwemmungsbereichen unregulierter Flüsse zu
finden sind. Beispiele für solche Eingriffe sind Sandabgrabungen, Steinbrüche oder auch Gewerbegebiete, in denen großflächig der nährstoffreiche
Oberboden abgeschoben wurde.
Der typische Naturschützer steht diesen Eingriffen aufgrund seines unreflektierten Naturverständnisses bis heute zwiespältig gegenüber: Einerseits
muss er sie als ›massive Störungen des Naturhaushalts‹ betrachten, die ›Wunden‹ in die Landschaft ›reißen‹ und die,
wenn schon nicht verhindert, so doch zumindest ›geheilt‹ werden müssen. Andererseits kann auch der verbissenste Naturschützer nicht ignorieren,
dass sich regelmäßig gerade in diesen ›Landschaftswunden‹ die seltensten Arten ansiedeln und dass diese gerade durch die auf Initiative des
Naturschutzes gesetzlich verankerten Rekultivierungsauflagen (d. h. die Verpflichtung des Eingriffsverursachers den ursprünglichen Landschaftszustand wiederherzustellen) ihrer
Existenzgrundlagen beraubt werden.
Der Naturschutz hat versucht diesen Konflikt zu entschärfen, in dem er etwa ab Beginn der 1980er Jahre Steinbrüche und Abgrabungen als Lebensräume
aus ›zweiter Hand‹ oder ›Sekundärbiotope‹ bezeichnet hat. Damit sollten die naturschutzideologischen Voraussetzungen dafür
schaffen werden, dass auch durch massive Eingriffe in den ›Naturhaushaushalt‹ entstandene ›Landschaftswunden‹ einen Schutzstaus
erhalten können, der eigentlich ›Primärbiotopen‹, d. h. den idealisierten Lebensräumen der vorindustriellen Kulturlandschaft
vorbehalten ist. Die Unterschutzstellung von solchen ›Landschaftsschäden‹ ist inzwischen eher die Regel als die Ausnahme.
Im Begriff ›Sekundärbiotop‹ klingt aber immer noch eine gewisse Reserviertheit des Naturschutzes gegenüber den
Entstehungsbedingungen solcher Lebensräume aus ›zweiter Hand‹ an.
Das ambivalente Verhältnis des Naturschutzes zu ›Sekundärlebensräumen‹ zeigt sich auch beim Brochterbecker Steinbruch.
Die in 1980 erteilte Abgrabungsgenehmigung sah nach Beendigung des Eingriffs als typische Naturschutzauflage eine Rekultivierung, d. h.
eine Verfüllung des aufgelassenen Steinbruches mit anschließender Bepflanzung vor. In 1990 wurde der Steinbruch,
da er als ›Sperrfläche‹ zwischen zwei angrenzenden schützenswerten Halbtrockenrasen lag, eher zufällig unter
Naturschutz gestellt. Nach der vorzeitigen Einstellung des Steinbruchbetriebes (die ursprünglich erteilte Genehmigung lief bis 1995)
entstand in dem aufgelassenen Steinbruch ein ›illegaler‹, d. h. behördlicherseits unerwarteter und daher nicht genehmigter See,
der vom Laubfrosch und anderen Amphibien als Laichgewässer genutzt wurde.
In 1995 siedelte sich dann mit Unterstützung eines eifrigen örtlichen Uhuschützer der Uhu in dem aufgelassenen Steinbruch an.
Die Naturschutzbehörde verzichtete daraufhin im Einvernehmen mit dem Steinbruchbetreiber auf die
Umsetzung der ursprünglichen (allerdings weiterhin rechtskräftigen) Rekultivierungsauflage. Damit war die
dauerhafte Erhaltung des ›Sekundärbiotops‹ aufgelassener Steinbruch aber keineswegs gesichert, denn der
See zog nicht nur Amphibien und Vögel, sondern auch einige unerwünschte Gäste, nämlich Erholungssuchende in
Gestalt von Naturbadeseefreunden an. Für die Naturschützer stellte dies eine schwerwiegende Beeinträchtigung der
Steinbruchnatur und insbesondere deren Inkarnation, dem Uhu, dar. Die Badefreunde wurden als »rücksichtslose Badewütige«
beschimpft und für den hinter die Erwartungen der Naturschützer zurückbleibenden, mangelnden Bruterfolg des Uhus verantwortlich gemacht.
Den unbedarften Beobachter mag hier erstaunen, dass sich die Feindseligkeit der Naturschützer gegen einige harmlose Erholungssuchende und nicht
gegen die Jägerschaft richtet. Schließlich wurde der Uhu in Deutschland nicht durch ›rücksichtslose‹ Erholungssuchende,
sondern durch die gnadenlose Verfolgung im Rahmen der ›ordnungsgemäßen‹ Jagd an den Rand des Aussterbens gebracht.
Ein Höhepunkt jagdlicher Perversion war dabei sicherlich die ›Hüttenjagd‹, d. h. der Einsatz von angepflockten
Uhus als Lockvogel bei der ebenso erbarmungslosen Verfolgung von Greif- und Rabenvögeln (Hütten-Uhu).
Wenn also der Uhu heute selten und menschenscheu ist, hat dies allein die Jagd zu verantworten. Trotzdem wird in der Schutzgebietsverordnung für
den Brochterbecker Steinbruch die ›ordnungsgemäße‹ Ausübung der Jagd ausdrücklich erlaubt. So sind Jäger von den
allgemeinen Verboten befreit, die geschützten Flächen außerhalb der Wege zu betreten, Hunde freilaufen zu lassen oder wildlebenden Tieren
nachzustellen. Da war es wohl nur konsequent, dass die Jäger sich erdreistet haben, in der Nähe des Uhuhorstes sogar noch eine Ansitzleiter zu errichten!
Diesen Anachronismus kann man am Besten mit der eigentümlichen Neigung des Naturschutzes erklären, sich mit den nachweislich schlimmsten Feinden der
Natur zu arrangieren, wenn diese wie die Jägerschaft oder Landwirtschaft gut organisiert sind und über eine starke Lobby verfügen. Seine ganze
naturschutzideologisch verfestigte Menschenfeindlichkeit (›Der Mensch ist der Feind der Natur‹) richtet sich daher nicht gegen die tatsächlichen
Verursacher der Naturzerstörung, sondern gegen nichtorganisierte Naturfreunde, also z. B. Wanderer, Camper, Badefreunde oder auch nur in der Natur mit Wildpflanzen
oder Wildtieren spielende Kinder. Da diese zur Hauptbedrohung des Natur- und Artenschutzes stilisiert werden, setzt der Naturschutz alles daran, ihnen
mit bußgeldbewehrten Verbotskatalogen den Zugang zur Natur zu verleiden. Und wo die Verbote trotz Bußgeldandrohungen ignoriert werden, schreckt
der Naturschutz nicht davor zurück, eine ganze Seenatur so zu verschandeln, dass sie für Freizeitaktivitäten unattraktiv wird.
Die Initiative zur Verschüttung ging zwar im Fall des Brochterbecker Steinbruchsees nicht vom Naturschutz aus, aber der örtliche Naturschutz
hat keinen Hehl daraus gemacht, dass ihm der Antrag des Steinbruchbetreibers, den See mit Kalkabraum aus einer Kanalverbreiterung zu verfüllen, wie
gerufen kam. Dass die Naturschützer so wenig Skrupel bei der Durchsetzung der brachialen Naturschutzmaßnahme haben, liegt daran, dass die Zerstörung
der vorhandenen Steinbruchnatur aus naturschutzideologischer Sicht ziemlich unproblematisch ist. Der aufgelassene Steinbruch ist eben kein ›Primärlebensraum‹,
sondern nur ein minderwertiger ›Sekundärbiotop‹ oder eine ›Kunstlandschaft‹, wie es der Vertreter eines örtlichen
Naturschutzverbandes formulierte. Die ideologisch verbohrten örtlichen Naturschützer sehen sich deshalb geradezu in der Pflicht, den aufgelassenen
Steinbruch durch die jetzt genehmigte ›Biotopentwicklungsmaßnahme‹ zu ›richtiger‹ Natur aufzuwerten.
Es gehört zu den großen Tragödien des Artenschutzes, dass dem typischen Naturschützer zwar die Artenvielfalt der traditionellen
Kulturlandschaften nicht aber ihre Struktur- und Herstellungsbedingungen bekannt sind. Diese Unkenntnis ist nicht nur – wie das Beispiel der Verschüttung
des Brochterbecker Steinbruchsees eindrücklich zeigt – die Ursache für viele unsinnige und die Bürger auf die Barrikaden bringende
Naturschutzmaßnahmen, sondern sie hat nach Auffassung des renommierten Zoologen Josef H. Reichholf in der Summe auch zu dem erstaunlichen
Ergebnis geführt, dass der Naturschutz hinter der intensiven Güllelandwirtschaft und noch vor der Jagd zum zweitgrößten Artenkiller
geworden ist. Es ist daher dringend erforderlich, dass der Naturschutz endlich beginnt, seine Wurzeln und verqueren Ideale zu reflektieren, damit die
Roten Liste nicht länger werden und die Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen beim Bürger nicht noch weiter abnimmt. Für den vernünftigen
Umgang mit Freizeitaktivitäten in Schutzgebieten gibt es dabei für die Naturschutzbehörden eine ganz einfache Faustformel: Wo die Jagd in Naturschutzgebieten
erlaubt ist, kann es um die Natur nicht so schlecht bestellt sein, dass Wandern, Klettern und Baden verboten werden muss.
Literatur
Gottschlich, Günter (2002): ›Fünfjahresplan‹ für Habichtskräuter? Oder: Kann und muss der
Mensch die Evolution ›beplanen‹? – In: Natur und Kulturlandschaft, Bd. 5, Höxter, 168-176
Häpke, Ulrich (1992): Böse Thesen zum Naturschutz – Erster Teil: Die Unwirtlichkeit
des Naturschutzes. – In: FLÖL-Mitteilungen (Hg. BUND NRW) Nr. 1, 10-33
Hard, Gerhard (2002): Glokalisierung der Natur. – In: Becker, J., Felgentreff, C. & Aschauer, W. (Hg.):
Reden über Räume: Region - Transformation - Migration, Potsdamer Geographische Forschungen, Bd. 23, 175-201
Reichholf, Josef H. (2005): Die Zukunft der Arten – Neue ökologische Überraschungen. München